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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 13-14 | Risikomanagement: Berichtigung bei mangelhafter Sachaufklärung

Mit einem automatisierten Risikomanagementsystem reagiert die Finanzverwaltung auf die dramatische Arbeitsüberlastung in den Finanzämtern. Wir informieren über die neue Vorgehensweise der Veranlagungsstellen und machen Sie auf eine aktuelle Entscheidung des FG Münster zur Änderung von Steuerbescheiden bei mangelhafter Sachaufklärung als Ergebnis einer risikoorientierten Arbeitsweise aufmerksam.

Track 13 | Elektronisches Risikomanagement der Finanzverwaltung

Es ist kein Geheimnis: Viele Steuererklärungen werden nicht mehr vom Sachbearbeiter persönlich geprüft. Vor allem bei Arbeitnehmerfällen gilt: Die Erklärung landet nur dann auf dem Schreibtisch im Veranlagungsbezirk, wenn das EDV-gestützte Risikomanagementsystem sie als prüfungswürdig einstuft.

Dass die Finanzbeamten nicht ausreichend Zeit haben, Steuererklärungen intensiv zu prüfen, das ist schon seit vielen Jahren bekannt. Kaum zu glauben, aber nach den Ermittlungen des Bundesrechnungshofs stehen einem Sachbearbeiter für die Komplettbearbeitung eines Steuerfalls durchschnittlich ca. 20 Minuten zur Verfügung. Ich muss da immer an einen Spruch denken, den ich einmal von einem frustrierte...