Eigenheimzulage: Vorfinanzierung der Genossenschaftseinlage durch verbundenes Unternehmen
Leitsatz
Die Annahme einer Einlageleistung für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen im Sinne des § 17 Satz 3 EigZulG scheitert
nicht daran, dass die Einlage durch ein der Genossenschaft sachlich und wirtschaftlich verbundenes, aber rechtlich und wirtschaftlich
selbständiges Unternehmen vorfinanziert und im Wege des abgekürzten Zahlungsweges im Namen und für Rechnung des Genossen an
die Genossenschaft gezahlt wird.
Eine Verpfändung des Kontos der Genossenschaft zur Sicherung der Vorfinanzierung steht einer Leistung der Einlage durch den
Genossen nicht entgegen.
Fundstelle(n): FAAAD-76402
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