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IWB Nr. 11 vom Seite 531 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 914

Steuerliche Aspekte stiller Einlagen bei Banken durch ausländische Investoren

von Helmut Schneider, Syndikus, München

I. Bankaufsichtsrechtliche Regelung der Eigenmittelausstattung

1. Allgemeines

Im Unterschied zu Unternehmen aus anderen Branchen unterliegt die Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten strengen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen Kreditinstitute im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben. Das KWG spricht seit der 6. KWG-Novelle in diesem Zusammenhang nicht mehr von „Kreditinstituten„, sondern von „Instituten„, um auch die Finanzdienstleistungsinstitute i. S. des § 1 Abs. 1a KWG in die bestehende Regelung des § 10 zu integrieren. Damit wird Art. 4 Abs. 1 und 2 der EU-Kapitaladäquanzrichtlinie umgesetzt.

Wenn bei einem Kreditinstitut die Eigenmittelausstattung nicht den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht, kann das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 KWG insbesondere die Gewährung von Krediten durch das Kreditinstitut untersagen oder beschränken. Damit hat die Einhaltung der aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittelausstattung existentielle Bedeutung für jedes Kre...