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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 87/08

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Entgeltumwandlung, bei der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz durch den Arbeitgeber in eine Direktversicherung einzuzahlen sind, ist nicht als insolvenzgeldrechtlich geschütztes Arbeitsentgelt zu behandeln. Darin liegt kein Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-70091

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