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Thüringer FG Urteil v. - 1 K 1080/07 EFG 2011 S. 772 Nr. 9

Gesetze: EigZulG § 2 S. 1

Keine Eigenheimzulage für Schwimmbad mit Vorraum

Leitsatz

1. § 2 S. 1 EigZulG fordert die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung. Ob eine Wohnung vorhanden ist, richtet sich nach dem Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts.

2. Für den Umbau einer ehemaligen Doppelgarage und den Anbau eines vom Wohnhaus ausgelagerten Freizeitbereichs mit Schwimmbad ist keine Eigenheimzulage zu gewähren, da keine Wohnung i. S. d. Tz.1 vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 772 Nr. 9
NAAAD-68629

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