Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Britisches Beschaffungsverfahren unter Verwendung der GPC-VISA-Kreditkarte
Bezug: BStBl 2004 I S. 1200
Die britischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 2.500 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des -, BStBl 2004 I S. 1200). In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. Folgendes:
Abweichend von Tz. 64 des o. g. erhöht sich ab die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten britischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte von 2.500 Euro auf 5.600 Euro. Im Übrigen wird das britische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
BMF v. - IV D 3
-S 7492/07/10006
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2011 I Seite 234
DB 2011 S. 620 Nr. 11
IStR 2011 S. 276 Nr. 7
StB 2011 S. 105 Nr. 4
UR 2011 S. 284 Nr. 7
UVR 2011 S. 167 Nr. 6
YAAAD-63443