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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 1323/09

Leitsatz

Leitsatz:

Die Zulassungsgremien sind im Nachbesetzungsverfahren trotz Einigung des abgebenden Arztes mit den Nachfolgebewerbern über den Kaufpreis der Praxis berechtigt, einen abweichenden Verkehrswert der Praxis festzusetzen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der vereinbarte Kaufpreis außerhalb einer plausiblen Größenordnung liegt (weil die durch Zulassungsbeschränkungen bewirkte Bereitschaft der Nachfolgebewerber zur Zahlung überhöhter Preise ausgenutzt wird) . Bei der Beurteilung des Verkehrswerts einer Praxis haben die Zulassungsgremien einen weiten Beurteilungsspielraum.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ZAAAD-62128

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