Hinzuziehung eines vormals am Einspruchsverfahren beider Ehegatten beteiligten Ehegatten bei streitiger Zurechnung eines Veräußerungsgewinns
aus gewerblichem Grundstückshandel nach Eintritt der Festsetzungsverjährung
Leitsatz
Nimmt ein Ehegatte, dem ein Veräußerungsgewinn aus gewerblichem Grundstückshandel im Einspruchsverfahren des anderen Ehegatten
zugerechnet worden ist, seinen Einspruch zurück, um Festsetzungsverjährung hinsichtlich seiner Nichtveranlagung eintreten
zu lassen, so kann er gleichwohl gem. § 174 Abs. 4 und 5 AO zum noch schwebenden Einspruchsverfahren hinzugezogen werden,
um die steuerlich richtigen Folgerungen zu ziehen. Er ist insoweit wie ein Dritter gem. § 174 Abs. 5 AO zu behandeln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 8/2011 S. 598 EAAAD-61980
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