Keine Verfahrensrechts-Zuständigkeit des EGMR in Steuerprozessen
Leitsatz
Als Streitigkeiten über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 (Recht auf ein faires Verfahren)
der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) gelten nicht (Finanz-) Prozesse über
Steuern und Abgaben; im Unterschied zu Verfahren über Kindergeld, das als Sozialleistung angesehen wird.
Im Gegensatz zu Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist eine Vorlage an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg durch ein nationales Gericht nicht vorgesehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1082 Nr. 12 QAAAD-61480
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