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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 24 | Kindergeld: Verfassungsbeschwerde gegen die Absenkung der Altersgrenze

Der BFH hatte entschieden, dass die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangs- oder Wartezeit durch das StÄndG 2007 ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar war. Gegen diese Entscheidung wurde inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Der Bundesfinanzhof hatte im Sommer 2010 entschieden: Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern ist verfassungsgemäß. Wie erwartet, wurde inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen lautet: 2 BvR 2875/10.

Für Kinder, die eine Ausbildung absolvieren oder studieren, werden Kindergeld und Kinderfreibeträge nur bis zu einer gesetzlich geregelten Altersgrenze gewährt. Diese war durch das Steueränderungsgesetz 2007 von der Vollendung des 27. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt worden. Die niedrigere Altersgrenze genügt nach Auffassung des BFH dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Verschonung des Familienexistenzminimums. Die Eltern könnten schließlich ihre tatsächlichen Unterhaltsleistungen für ältere Kinder als außergewöhnliche Belastungen abziehen...