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Die Limited als Restgesellschaft
Was geschieht und wer haftet nach der Löschung im englischen Register?
Die durch den EuGH eröffnete Möglichkeit, nach dem Recht eines anderen EU-Staats errichtete Kapitalgesellschaften auch im Inland einzusetzen, hat dazu geführt, dass insbesondere kapitalschwache Existenzgründer gern auf die englische Private Limited Company als vermeintlich billige Alternative zur deutschen GmbH zurückgriffen. Da der Einsatz einer englischen Kapitalgesellschaft mit dem Zwang zur Beachtung englischen Rechts verbunden ist, kann dies mit massiven Problemen verbunden sein. So droht bereits bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses zum englischen Handelsregister die automatische Löschung der Gesellschaft. Dies kann Probleme bereiten, wenn die nach englischem Recht bereits untergegangene Gesellschaft noch über Vermögen in Deutschland verfügt. Die Gerichte greifen in diesem Fall auf die Rechtsfigur der Restgesellschaft zurück. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Problematik.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
[i]Bei Verletzung der Publizitätspflichten droht Löschung aus dem RegisterDie Notwendigkeit, eine im Inland ansässige Private Company Limited by Shares (nun Limited) nach englischem Recht zu führen, kann massive Probleme bereiten. So kann Leiter...