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FG Münster Urteil v. - 4 K 3554/08 G

Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 1, AO § 141, EStG § 15, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs 3

Freiberufler/Gewerbetreibende:

Kein Übergang eines den Außendienst schulenden Versicherungsvertreters vom Gewerbebetrieb zu selbständiger unterrichtender Tätigkeit

Leitsatz

1) Ein Versicherungsvertreter mit Superprovision für die von ihm geschulten Außendienst-Versicherungsvertreter, der Schulungen für diese abhält, ist eher als beratender Gewerbetreibender und nicht als selbständig unterrichtend tätiger Freiberufler zu qualifizieren.

2) Die Aufforderung zur Buchführung nach § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO ist in diesem Fall rechtmäßig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAD-60859

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