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FG München Urteil v. - 2 K 611/06

Gesetze: EStG 1990/1997 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG 1990/1997 § 20 Abs. 2a S. 2 DBA-ÖsterreichArt. 10a DBA-ÖsterreichArt. 15 AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2

Zurechnung von Kapitaleinkünften aus vGA einer österreichischen Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Gründet ein Ingenieur zur Abwicklung eines Auftrags mit einer saudiarabischen Firma ein GesmbH mit Sitz in Österreich, deren alleiniger Gesellschaftergeschäftsführer die Anteile für den Ingenieur nur treuhänderisch hält, da er lediglich ausführendes Organ ist, der Ingenieur hingegen die Gesellschaft rechtlich und tatsächlich allein beherrscht, unterliegen die von dem Ingenieur vom Konto der Gesellschaft, auf der diese die Erlöse aus dem saudiarabischen Geschäft vereinnahmt, getätigten Geldabhebungen als – von der österreichischen Finanzverwaltung anerkannte – vGA gem. Art. 10a i. V. m. Art 15 DBA-Österreich der inländischen Steuer. Das gilt auch, soweit die Auszahlungsquittungen vom Geschäftsführer unterzeichnet wurden, wenn dieser Auszahlungsformulare blanko unterschreibt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAD-60834

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