Keine steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der
Verwertung der für Dritte bestellten Sicherheiten
Leitsatz
1. Verluste aus der Versteigerung
eines Grundstücks sind keine negativen Einkünfte aus privaten
Veräußerungsgeschäften, wenn die Versteigerung außerhalb der Spekulationsfrist
erfolgt.
2. Verluste aus der Inanspruchnahme
von Sicherheiten, die entgeltlich für einen Dritten bestellte werden, sind
keine Werbungskosten und wirken sich als Vermögensverluste auch dann nicht
steuermindernd aus, wenn die für die Bestellung der Sicherheit bezogenen
Avalprovisionen als Überschusseinkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 992 Nr. 16 EFG 2011 S. 513 Nr. 6 QAAAD-59342
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