Doppelberücksichtigung von
Entfernungskilometern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
und Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen als abziehbar keine offenbare
Unrichtigkeit oder neue Tatsache
Leitsatz
1) Beruht eine
Einkommensteuerfestsetzung auf der fehlerhaften rechtlichen Würdigung der
doppelten Abziehbarkeit von Entferungskilometern für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte durch den Steuerpflichtigen, liegt keine zur
Korrektur des bestandskräftigen Bescheids berechtigende offenbare
Unrichtigkeit gem. § 129 AO vor, sondern ein Ermittlungsfehler des
Finanzamts.
2) Hat das Finanzamt gewusst, dass
die Fahrten zwischen Zweitwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstätte und
der Arbeitsstätte mit einem Dienstwagen durchgeführt wurden, bedeutet
dies auch, dass die Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen durchgeführt
worden sind, sofern kein abweichender Sachverhalt festgestellt ist. Deshalb
liegt keine "neue" Tatsache vor, die zur Änderung des
bestandskräfigen Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO berechtigte.
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 82 Nr. 3 EFG 2011 S. 760 Nr. 9 QAAAD-58490
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