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BFH  - I R 56/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 50 Abs 5, EStG § 50a Abs 4, EStG § 32a, EStG § 10c

Rechtsfrage

Erstattung von Abzugsteuer nach §§ 50, 50a EStG: Wie ist der Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage zu errechnen? - Ist der Grundfreibetrag auch beschränkt Steuerpflichtigen zu gewähren? - Sind Gemeinkosten, hier insbesondere Telefonkosten und Raummiete, zu berücksichtigen? - Ist eine Rückstellung für die Kosten des Rechtsstreits um die Abzugsteuer bei der Bemessung der Abzugsteuer (als Rückstellung) anzusetzen? - Ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c EStG in Abzug zu bringen?

Abzugsteuer; Grundfreibetrag; Pauschbetrag; Rückstellung; Sonderausgabe; Steuersatz

Fundstelle(n):
YAAAD-58376

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