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Track 24-25 | Arbeitszimmer: Steuerzahlerfreundliche Finanzgerichtsurteile auf dem Prüfstand
Für die Steuerzahler positive Entscheidungen des FG Köln und des FG Baden-Württemberg sind beim BFH anhängig. Sie betreffen den Abzug der Kosten für einen zum Einstudieren von Musikstücken genutzten Raum in der eigenen Wohnung und die Anerkennung sog. außerhäuslicher Arbeitszimmer, wenn sich beruflich bzw. betrieblich genutzte Räume im selben Haus wie die Wohnräume befinden, aber baulich vom Wohnbereich getrennt sind.
Track 24 | Übungsraum kein klassisches Arbeitszimmer
Interessante anhängige Verfahren zum Arbeitszimmer möchten wir Ihnen jetzt präsentieren. In allen drei Fällen hat das vorinstanzliche Finanzgericht die Kosten für einen beruflich genutzten Raum steuermindernd anerkannt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde rückwirkend ab dem Jahr 2007 die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer bis zu 1.250 € jährlich wieder eingeführt. Aber nur für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bis zum Jahr 2006 konnten die Kosten zudem – ebenfalls begrenzt auf jährlich 1.250 € – berücksichtigt werden, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszi...