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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 08 | Ansparrücklage: Nachträgliche Bildung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen zulässig

Eine Ansparrücklage konnte auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses gebildet werden. Die Rücklage setzte jedoch nach einem aktuellen Urteil des BFH einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und der Rücklagenbildung voraus. Die Entscheidung ist auch ab 2007 für den Investitionsabzugsbetrag bedeutsam.

Zur alten Ansparabschreibung nach § 7g EStG hat der Bundesfinanzhof jüngst ein Urteil gefällt, das auch für den neuen Investitionsabzugsbetrag bedeutsam ist.

Der BFH hat entschieden: Eine Ansparabschreibung – also eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens – konnte nach altem Recht auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung gebildet werden zur Kompensation eines Mehrergebnisses auf Grund einer Betriebsprüfung. Obwohl sich das aus dem Gesetzeswortlaut nicht ergibt, setzt die Ansparrücklage aber materiell einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und der Bildung der Rücklage voraus. An diesem Finanzierungszusammenhang fehlt es, wenn die Rücklage mehr als zwei Jahre nach der Investition gebildet wurde. Der B...