Widerruf der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins
Kostendeckungsprinzip
Leitsatz
1. Der Bescheid über den
Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist rechtswidrig, wenn
aufgrund der nach Erlass des Widerrufsbescheids geänderten Handhabung die
Geschäftsprüfungen und Vorlage der Prüfungsberichte nunmehr
fristgerecht erfolgen und die Rangrücktrittserklärung des Vorstands
in Bezug auf Darlehensansprüche gegen den Verein sowie seiner
Gehaltsverzichtsvereinbarung eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen
Sinn beseitigen.
2. Ein Lohnsteuerhilfeverein
verstößt nicht nachhaltig und schuldhaft gegen das sog.
Kostendeckungsprinzip, wenn sich der Vorstand offensichtlich um Stabilisierung
der – aufgrund eines Mitgliederschwunds auch negativen –
Vereinsergebnisse bemüht.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 662 Nr. 7 FAAAD-57837
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.