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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Kalkulatorische Kosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die k. K. umfassen als Oberbegriff Zusatzkosten und Anderskosten. Zusatzkosten sind Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht. Anderskosten sind Kosten, denen Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. In der Kostenrechnung müssen k. K. verrechnet werden, damit ohne Rücksicht auf handels- und/oder steuerrechtliche Vorschriften die für kostenrechnerische Zwecke richtige Bemessung des Werteverzehrs an Produktionsfaktoren gefunden wird. Die k. K. dienen der sachlichen Abgrenzung von Kosten und Aufwendungen.