Deutsch-niederländisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA NL); Territoriale Geltung desDBA NL
Das Königreich der Niederlande hat mit Verbalnote mitgeteilt, dass die Niederländischen Antillen mit Wirkung vom aufhören zu bestehen. Ab diesem Tag bestehe das Königreich aus vier Teilen, nämlich den Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Es handele sich um eine Änderung der niederländischen verfassungsrechtlichen Struktur, die keine Konsequenzen für das geltende DBA NL hat.
Gemäß Artikel 27 Abs. 1 DBA NL gilt das Abkommen weiterhin nur für den in Europa belegenen Teil des Königreiches.
Inhaltlich gleichlautend
BMF v. - IV B 3
-S 1301 NDL /0-04
Bayerisches Landesamt für
Steuern v. - S
1301.1.1-79/2
St32
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 1345
DB 2010 S. 2702 Nr. 49
IStR 2011 S. 200 Nr. 5
StB 2011 S. 16 Nr. 1
QAAAD-56630