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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Direkte Kosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

D. K. sind Kosten, die einem Bezugsobjekt (meist Leistungseinheit(en), aber auch Kostenstelle(n) oder andere Bezugsobjekte) ohne Schlüssel, also verursachungsgerecht (direkt) zugerechnet werden können. Die Praxis spricht meist von Einzelkosten.