Kein Anspruch auf teilweisen Steuererlass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung
bei mehrfacher Verurteilung des Antragstellers wegen Straftaten
Leitsatz
1. Ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellter Antrag auf teilweisen Steuererlass im Rahmen einer außergerichtlichen
Schuldenbereinigung ist wegen fehlender Erlasswürdigkeit des Schuldners abzulehnen, wenn dem Schuldner im förmlichen Insolvenzverfahren
auf Antrag eines Gläubigers gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO deshalb die Restschuldbefreiung zu versagen wäre, weil er wegen
einer (Insolvenz-)Straftat nach den §§ 283 bis 283c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist.
2. Denn ein solcher Schuldner hat seine Erlassbedürftigkeit nicht nur durch irgendeinen Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit,
sondern durch einen besonders gravierenden derartigen Verstoß selbst herbeigeführt (so auch BMF v, , IV A 4-S 0550-1/02,
unter Nr. 5.2).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAD-55879
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