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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 3048/08 Kg

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1 Satz 1 VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 14 a Nr. 1 Buchst. a

Anspruch eines unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen auf deutsches Kindergeld

Leitsatz

  1. Der Anspruch eines unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen auf deutsches Kindergeld während einer mehrmonatigen nichtselbständigen Tätigkeit im Inland wird durch das europäische Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen, wenn er als selbständiger Landwirt in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte sozialversichert ist, keine Beiträge in die deutsche Sozialversicherung entrichtet und deshalb für das Arbeitsverhältnis vorrangig und ausschließlich polnisches Sozialversicherungsrecht gilt.

  2. Deutsches Kindergeldrecht ist mangels eines Anwendungsbefehls zugunsten des nationalen Rechts in §§ 62 ff. EStG nicht anwendbar, wenn nach der VO (EWG) 1408/71 das Recht eines anderen Mitgliedstaats anwendbar ist.

Fundstelle(n):
IStR 2013 S. 7 Nr. 15
NAAAD-55873

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