Verfahren: Zurückweisung einer nicht in Deutschland nieder-
und zugelassenen Briefkastengesellschaft als nicht vertretungsbefugt für
das Steuerverwaltungsverfahren
Leitsatz
1) Eine möglicherweise im
EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft, die in Deutschland vor
einer Finanzbehörde als Verfahrensvertreter auftreten möchte, ist
nicht gem.
§ 80 Abs. 1 AO
vertretungsbefugt, wenn der nicht ausgeräumte Hinweis auf eine
Briefkastengesellschaft besteht.
2) Ist der handelnde director dieser
Gesellschaft ein wegen Vermögensverfalls nicht mehr zugelassener deutscher
Steuerberater, so kann sich die ausländische Gesellschaft auch nicht
dergestalt auf die Niederlassungsfreiheit berufen, dass dadurch deutsche
Berufsbeschränkungen umgangen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 113 Nr. 2 EFG 2011 S. 168 Nr. 2 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2011 S. 154 JAAAD-55870
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.