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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 64/07 EFG 2011 S. 363 Nr. 4

Gesetze: KStG § 34 Abs. 7KStG a.F. § 8b Abs. 2

Zur Verfassungsmäßigkeit von § 34 Abs. 7 Satz 3, 4 KStG

Leitsatz

  1. § 34 Abs. 7 Satz 3 und 4 KStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG a.F. verstoßen weder gegen EU-Recht noch gegen das GG.

  2. Die Vorschriften verstoßen schon deshalb nicht gegen EU-Recht, da eine Beteiligung an einer ausländischen KapG objektiv nicht vergleichbar ist mit der Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft.

  3. Die Vorschriften beinhalten eine zulässige unechte Rückwirkung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 8 Nr. 18
DStRE 2011 S. 744 Nr. 12
EFG 2011 S. 363 Nr. 4
CAAAD-55680

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