Personengesellschaft kann keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sanierungsgewinns beantragen
erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Verkauf von zuvor lange vermieteten Wohnungen durch eine vermögensverwaltende GmbH &
Co. KG
Leitsatz
1. Über die Frage, ob eine Personengesellschaft einen nach dem Sanierungserlass der Finanzverwaltung steuerfreien Sanierungsgewinn
erzielt hat, kann vorläufiger Rechtsschutz nicht im Feststellungsverfahren der Personengesellschaft erreicht werden. Ein Stundungs-
oder Erlassverfahren ist nur auf Gesellschafterebene im Einkommensteuererhebungsverfahren möglich; demzufolge kann eine GmbH
& Co. KG keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sanierungsgewinns beantragen.
2. Teilt eine bislang vermögensverwaltende GmbH & Co. KG ein Grundstück mit zahlreichen, bisher jahrzehntelang vermieteten
Wohnungen nunmehr in Eigentumswohnungen auf, so stellt der Verkauf von Wohnungen den letzten Akt der Vermögensverwaltung dar,
der nicht zu einem gewerblichen Grundstückshandel führt, sodass der KG weiterhin die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags
nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zusteht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 453 Nr. 5 ZAAAD-55655
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