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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 12109/09

Gesetze: AO § 226 Abs. 1, BGB § 387, InsO § 294 Abs. 1, InsO § 294 Abs. 3, InsO § 114 Abs. 2 S. 2, InsO § 96 Nr. 1

Kein allgemeines Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger in der Wohlverhaltensperiode

Aufrechnung gegen Steuervergütungsansprüche aus Neuerwerb

Leitsatz

1. Der InsO ist keine die Aufrechnungsbefugnis von Insolvenzgläubigern in der Wohlverhaltensperiode allgemein ausschließende Bestimmung zu entnehmen. Insbesondere kann eine solche nicht aus dem Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO hergeleitet werden.

2. Die als Voraussetzung einer Aufrechnung erforderliche Gleichartigkeit der Ansprüche wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass dem Schuldner für ein während der Wohlverhaltensperiode neu gegründetes Unternehmen eine neue Steuernummer zugeteilt worden ist.

Fundstelle(n):
BAAAD-55650

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