Kein allgemeines Aufrechnungsverbot für
Insolvenzgläubiger in der Wohlverhaltensperiode
Aufrechnung
gegen Steuervergütungsansprüche aus Neuerwerb
Leitsatz
1. Der InsO ist keine die
Aufrechnungsbefugnis von Insolvenzgläubigern in der Wohlverhaltensperiode
allgemein ausschließende Bestimmung zu entnehmen. Insbesondere kann eine
solche nicht aus dem Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO
hergeleitet werden.
2. Die als Voraussetzung einer
Aufrechnung erforderliche Gleichartigkeit der Ansprüche wird nicht dadurch
ausgeschlossen, dass dem Schuldner für ein während der
Wohlverhaltensperiode neu gegründetes Unternehmen eine neue Steuernummer
zugeteilt worden ist.
Fundstelle(n): BAAAD-55650
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