Arbeitshilfe August 2011

Keine Beschränkung des Wiederverkäufers i.S. des § 25a UStG 1999 auf Gebrauchtwarenhandel - Hinweispflicht auf Differenzbesteuerung nach § 14a Abs. 6 UStG 1999 - Mustereinspruch

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Wiederverkäufer und Differenzbesteuerung:

Erfüllt ein Unternehmer, der einen Kiosk (Tabakwaren, Zeitungen, Zeitschriften und Süßwaren), eine Annahmestelle für Lotto und Toto sowie eine Reiseagentur betreibt und im Rahmen von Ersatzbeschaffungen einem Autohaus regelmäßig Kraftfahrzeuge in Zahlung gibt, die dem Unternehmensvermögen zugeordnet waren, den Tatbestand des gewerbsmäßigen Handels?

Ist er somit Wiederverkäufer und kann er auf die PKW-Verkäufe die Differenzbesteuerung anwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB WAAAD-55309