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FG Baden-Württemberg  v. - 6 K 1157/07

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1KStG § Abs. 3 S. 2 KStG § 8b Abs. 2KStG § 34 Abs. 4 S. 1KStG § 34 Abs. 7 S. 1 Ziff. 2 KStG § 34 Abs. 12EStG § 4 Abs. 1 S. 1EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG § 6bGmbHG § 33 Abs. 2FGO § 99 Abs. 1

VGA aufgrund Veräußerung eigener Anteile der GmbH an Gesellschafter

Leitsatz

1. Veräußert eine GmbH eigene Anteile unter dem gemeinen Wert an Gesellschafter, liegt eine vGA vor.

2. Dies gilt auch dann, wenn das schuldrechtliche Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen § 33 Abs. 2 GmbHG nichtig ist.

3. Die vGA setzt grundsätzlich keine subjektiven Handlungserfordernisse, mithin keine bestimmte Ausschüttungsabsicht, voraus.

4. Ein Vorteilsausgleich hindert die Annahme einer vGA nicht.

5. Die Steuerbefreiung für eine vGA nach § 8b Abs. 2 KStG 1999 n. F. ist im Streitjahr 2001 noch nicht anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-55067

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