Arbeitshilfe Februar 2011

Unterhaltsleistungen an eine in der Russischen Föderation lebende Mutter als außergewöhnliche Belastungen abziehbar - Mustereinspruch I

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Inwieweit sind Unterhaltsleistungen an die Mutter des Klägers, die im Streitjahr 2006 in St. Petersburg in der Russischen Förderation lebte, als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar - Maßgeblichkeit der Ländergruppeneinteilung gemäß dem BStBl I 2003, 637 i.d.F. des BStBl I 2005, 369?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB TAAAD-54565