Außensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2010
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§ 18 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Erläuterungen zum Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen ( Außensteuergesetz)
(Stahlschmidt)
A. Systematische Stellung, Zweck und wesentlicher Inhalt
1Ziel des § 18 AStG ist die Sicherstellung der verfahrensrechtlichen Umsetzung der §§ 7 bis 12 und § 14 AStG sowie § 3 Nr. 41 EStG. Die Hinzurechnungsbesteuerung wird mit einem gesonderten Verfahren zur Anwendung gebracht. Voraussetzung für das Feststellungsverfahren ist das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung. Fehlen diese, so wird nichts festgestellt.
2 § 5 AStG regelt, dass Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen bei zwischengeschalteten Gesellschaften nach § 5 AStG zuzurechnen sind, und die anzurechnende Steuer nach § 18 gesondert und für den Fall mehrerer Beteiligter auch einheitlich zu ermitteln und festzusetzen sind. Mittels zweistufigen Verfahrens beziehen die §§ 7 bis 14 AStG die niedrig besteuerten Einkünfte aus passivem Erwerb ausländischer Zwischengesellschaften in die deutsche Ein kommen-, Körperschaft- und Gewerbebesteuerung ein. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung wird in einem – einhei...