Kraftfahrzeugsteuerschuld bei unpfändbarem Kfz keine Masseverbindlichkeit im Verbraucher-Insolvenzverfahren
Leitsatz
1. Grundsätzlich entsteht die Kraftfahrzeugsteuerschuld auch dann als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn
das Fahrzeug zwar vor der Insolvenzveröffnung verkauft, aber nicht abgemeldet wurde.
2. Das gilt nicht für ein gem. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbares Kraftfahrzeug des Schuldners, welches deswegen nicht zur
Insolvenzmasse gehört und damit keine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 InsO darstellt. Dem steht die behauptete Veräußerung
des Kfz vor Insolvenzeröffnung nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAD-53421
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