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FG München Beschluss v. - 10 V 2881/09

Gesetze: AO § 122 Abs. 5, AO § 366, VwZG § 9, VwZG § 10, FGO § 69 Abs. 2 S. 3, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Kein konkludenter Widerruf der Empfangsvollmacht für inländischen Empfangsbevollmächtigten durch Bevollmächtigung eines Steuerberaters in der Schweiz

Leitsatz

Eine Zustellung eines Steuerbescheids an einen Steuerpflichtigen in der Schweiz kann nicht deshalb durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, weil der Steuerpflichtige einem Steuerberater in der Schweiz Steuervollmacht erteilt hat, wenn nach den Gesamtumständen in der Erteilung dieser Steuervollmacht kein konkludenter Widerruf der zuvor einem inländischen Empfangsbevollmächtigten erteilten Empfangsvollmacht zu sehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-52917

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