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FG München Urteil v. - 14 K 3961/08

Gesetze: FGO § 110 Abs. 1, FGO § 68, FGO § 67, FGO § 134

Unzulässigkeit einer Klage wegen bereits rechtskräftiger Entscheidung über denselben Streitgegenstand

Leitsatz

1. Einer nochmaligen Entscheidung über denselben Streitgegenstand steht die Rechtskraft des entsprechenden Urteils entgegen.

2. Darüber hinaus liegt im Streitfall auch keine nach § 67 FGO zulässige Klageänderung vor, da das Gericht die Änderung nicht für sachdienlich hält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-52915

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