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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 1469/10 EFG 2010 S. 1997 Nr. 23

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9EStG § 33EStG § 52 Abs. 24a S. 2EG-Vertrag Art. 18 EG-Vertrag Art. 39 EG-VertragArt. 43 EG-Vertrag Art. 49 FZA Art. 1 FZA Art. 2 FZA Art. 4 FZA Art. 5 FZA Art. 7 FZA Art. 16 Abs. 2 FZA Art. 19 FZA Art. 21 Abs. 2 Wiener Übereinkommen Art. 31 Abs. 1 GGArt. 7 Abs. 4 S. 3 GGArt. 59 Abs. 2 AO § 2

Keine steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an Schweizer Privatschulen

Leitsatz

1. Schulgeldzahlungen für die Ausbildung eines Kindes an einer Schweizer Privatschule sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung bei der Festsetzung der Einkommensteuer der Eltern zu berücksichtigen.

2. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG i. V. m. § 52 Abs. 24a S. 2 EStG setzt voraus, dass die Privatschule, für deren Besuch ein Entgelt bezahlt wird, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet.

3. Art. 18, Art. 39, Art. 43 und Art. 49 EG sind nicht für Drittstaaten wie die Schweiz anwendbar, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 6 Nr. 19
EFG 2010 S. 1997 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2010 S. 3163
StBW 2010 S. 887 Nr. 19
ZAAAD-52609

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