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Track 28 | Alterseinkünftegesetz: Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen?
Nach Auffassung des FG Münster unterliegen auch Renten, die für vorangegangene Jahre im Jahr 2005 nachgezahlt werden, der durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten Besteuerung, d.h. sie sind mit einem Anteil von 50 % zu versteuern. Ob dies der BFH auch so sieht, wird der Ausgang des anhängigen Verfahrens erweisen.
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005 grundlegend reformiert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die neuen Regeln auch auf Nachzahlungen für die Jahre bis 2004 anzuwenden, wenn die Auszahlung erst ab 2005 erfolgt. Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt aus dem Jahre 2006 richtet sich die Besteuerung von Rentennachzahlungen allein nach dem Zuflusszeitpunkt. Für Nachzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die ab 2005 gezahlt werden, bedeutet dies die Besteuerung mit dem höheren Besteuerungsanteil und nicht mit dem zuvor maßgeblichen – und günstigeren – Ertragsanteil.
Aktuell hat das Finanzgericht Münster diese harte Linie des Fiskus bestätigt. Für den Rentner im Streitfall heißt das in Zahlen: Anstatt mit einem Ertragsanteil von nur 32 % muss er...