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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 29 | Kindergeld: Berücksichtigung fiktiver Unterhaltsansprüche beim Grenzbetrag?

Der BFH muss in einem neu anhängigen Verfahren darüber entscheiden, ob fiktive Unterhaltsansprüche bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes zu berücksichtigen sind. Das FG Münster hat dies in erster Instanz verneint.

Die Fallbeilwirkung beim Kindergeld-Grenzbetrag verstößt nicht gegen die Verfassung. Über diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hatten wir Sie auf dieser Hör-CD bereits informiert. Die Frage „Wie sind die eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder zu ermitteln?” ist daher unverändert von hoher Brisanz.

Die Urteile zum Kindergeld-Grenzbetrag reißen nicht ab. Jetzt hat das Finanzgericht Münster entschieden: Fiktive Unterhaltsansprüche sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes nicht zu berücksichtigen.

Im Streitfall hatte die Tochter der Klägerin während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen. Die Tochter erhielt weder eigene Unterhaltszahlungen vom Vater ihres Kindes, noch hatte sie diesem gegenüber auf einen eigenen Unterhaltsanspruch verzichtet. Die Familienkasse erhöhte die Einkünfte und Bezüge der Tochter dennoch um einen eigenen fiktiven Unterhaltsanspruch. Zu Unrecht, wie...