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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 K 1279/10 EFG 2011 S. 257 Nr. 3

Gesetze: FGO § 137, FGO § 138

Hinweispflicht der Behörde und Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Unterlässt die Behörde i. R. d. Einspruchsverfahrens einen an sich gebotenen Hinweis auf einen gebotenen Nachweis (hier: Vorlage eines Schwerbehindertenausweises zum Nachweis der Behinderung des Kindes), so rechtfertigt es die Vorlage (erst) im Laufe des Klageverfahrens nicht, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 257 Nr. 3
HAAAD-52547

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