Grenzbetrag beim Kindergeld und Werbungskosten (Fahrtkosten) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Leitsatz
1. Fahrten einer Auszubildenden im Krankenpflegeberuf zwischen der Wohnung und einer nicht im räumlichen Bereich ihrer regelmäßigen
Arbeitsstätte liegenden Krankenpflegeschule, in der die theoretischen Grundlagen des Berufs vermittelt werden, stellen Dienstreisen
dar, so dass die Beschränkung in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG nicht zur Anwendung kommt.
2. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die theoretischen Kenntnisse in einer Berufsschule oder in einer Krankenpflegeschule
absolviert werden. Entscheidend ist alleine die Fahrsituation.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 231 Nr. 3 XAAAD-52546
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