Der objektivierte Unternehmenswert
2. Aufl. 2010
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13. Besondere Bewertungsaspekte
13.1 Unternehmensdaten nach IFRS
13.1.1 Theorie
Konzernabschlüsse haben lediglich eine Informationsfunktion für Investoren, eine Ausschüttungsbemessungsfunktion oder Steuerbemessungsfunktion kommt ihnen nicht zu. Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, haben kapitalmarktorientierte Konzerne einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne haben gemäß § 315a Abs. 3 HGB ein Wahlrecht zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS. Einzelabschlüsse können gemäß § 325 Abs. 2a HGB freiwillig nach IFRS aufgestellt und veröffentlicht werden. Sie können den Einzelabschluss nach HGB aber nicht ersetzen, da dieser nach wie vor Grundlage der Bemessung von Ausschüttungen und Anknüpfungspunkt der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bleibt.
Damit sind Abschlüsse nach IFRS für Zwecke der Unternehmensbewertung im Zusammenhang mit der Vergangenheitsanalyse irrelevant, da ihnen keine Ausschüttungsbemessungsfunktion beikommt. Eine Unternehmensplanung hat damit auf einem handelsrechtlichen Einzelabschluss als Startbilanz aufzubauen. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf die Diskussion, IFRS-Abschlüs...