Arbeitshilfe Februar 2012

Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen Schule nicht als Sonderausgabe abziehbar - Mustereinspruch

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Schulgeldzahlungen für den Besuch einer deutsch-französischen Schule als Sonderausgaben:

Ist die Schule aufgrund eines am zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik abgeschlossenen Abkommens und der Anerkennung durch die Konferenz der Kultusminister der Länder den deutschen öffentlichen Schulen gleichgestellt? - Verstößt das FG-Urteil gegen Gemeinschafts- und Verfassungsrecht sowie die Übergangsregelung des § 52 Abs. 24b Satz 2 EStG 2009?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB GAAAD-51383