Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 289/2005

Gesetze: AO §§ 122 Abs. 1 S. 3, 366

Wirksame Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen

Leitsatz

Für die Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen gem. § 366 AO gilt § 122 AO. Eine förmliche Zustellung der Einspruchsentscheidung ist für die wirksame Bekanntgabe nur erforderlich, wenn sie ausdrücklich angeordnet worden ist. Gem. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO kann ein Verwaltungsakt wie die Einspruchsentscheidung auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-48806

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen