Nichtigkeit von getrennter Festsetzung der Einkommsteuer bei gleichzeitig bestehender Zusammenveranlagung
Leitsatz
1. Aufgrund getrennter Veranlagung erlassene neue Einkommensteuerbescheide sind nicht bereits deshalb nichtig, weil bei Bekanntgabe
der neuen Einkommensteuerbescheide der ursprüngliche Zusammenveranlagungsbescheid noch nicht wirksam aufgehoben worden war.
2. Es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sich Steuerpflichtige in diesem Fall auf eine unklare Rechtslage
berufen, obwohl sie die getrennte Veranlagung selbst beantragt haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2010 S. 335 Nr. 11 EFG 2010 S. 1660 Nr. 20 GAAAD-48795
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