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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 4058/09 EFG 2010 S. 1638 Nr. 19

Gesetze: RVG § 7 VV-RVG Nr 1008 FGO § 149

Kostenfestsetzung:

Kostenfestsetzung bei Ehegatten als Streitgenossen

Leitsatz

1) Klagen Ehegatten als Gesamtschuldner der Einkommensteuer kommt die Erhöhung der Verfahrensgebühr von 1,6 um 0,3 auf 1,9 gemäß § 7 RVG i. V. mit Nr. 1008 VV-RVG auch dann zur Anwendung, wenn die streitige Frage nur die Einkünfte eines Ehegatten betraf.

2) Die Kostenfestsetzung erstreckt sich nicht auf die Vorsteuer, wenn und soweit der jeweilige Ehegatte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 187 Nr. 3
EFG 2010 S. 1638 Nr. 19
JAAAD-48781

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