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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 13 | Kindergeld: Fortsetzung der Berufsausbildung nach dem Studium

Ein Kind kann sich nach einem aktuellen BFH-Urteil auch dann noch in Berufsausbildung befinden, wenn es nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen im geprüften Studienfach teilnimmt. Voraussetzung ist, dass diese als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind und das Kind seine Weiterqualifizierung ernsthaft und nachhaltig betreibt.

Einer der Dauerbrenner beim Kindergeld, die uns immer wieder beschäftigen, ist die Frage: Ist das Vorliegen einer Berufsausbildung zu bejahen?

Absolvieren volljährige Kinder eine Berufsausbildung, erhalten die Eltern Kindergeld, Kinderfreibetrag und alle anderen kindbedingten Steuervergünstigungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres von Sohn oder Tochter. Voraussetzung ist seit 2010: Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen nicht mehr als 8.004 € im Kalenderjahr betragen.

Streit mit dem Finanzamt und der Familienkasse gibt es häufig im Anschluss an ein Studium. Sehen wir uns den Streitfall an, über den aktuell der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte.

Der volljährige Sohn hatte im April im Studiengang Maschinenbau die Diplomprüfung erfolgr...