Arbeitshilfe - Stand: 10.08.2011

Ratenweise Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens - Verfassungsrechtliche Bedenken wegen fehlenden Anspruchs auf Erstattung des Solidaritätszuschlags - Mustereinspruch

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Ergibt sich aus dem Anspruch auf Festsetzung und (ratierliche) Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens auch ein Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des auf das festgestellte Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Solidaritätszuschlages?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

Mit dem ersten Einspruch besteht die Möglichkeit den Bescheid über die Festsetzung des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG anzufechten. Die Rechtsauffassung der Verwaltung, dass ein derartiger Einspruch mangels Beschwer unzulässig sei, weil Regelungsgehalt des angefochtenen Bescheides nicht die Festsetzung eines SolZ-Erstattungsanspruches sei, ist nicht unumstritten. Es empfiehlt sich daher auch gegen den Bescheid über die Feststellung des Körperschaftsteuerguthabens, gem. § 37 KStG, Einspruch einzulegen. Der zweite Einspruch beschäftigt sich mit der Ablehnung des Antrages auf gesonderte Festsetzung/Feststellung eines Soli-Guthabens.

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Fundstelle(n):
SAAAD-48658