Widerstreit zwischen inländischer und ausländischer
Steuerfestsetzung
Leitsatz
Wird die im
Ansässigkeitsstaat zu versteuernde Berufsunfähigkeitsrente eines
beschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in den Niederlanden aufgrund
eines grob fahrlässigen, für das FA nicht erkennbaren
Erklärungsfehlers nochmals im Rahmen der inländischen Einkünfte
aus selbständiger Tätigkeit als Einnahme erfasst, kann der
bestandskräftige Einkommensteuerbescheid nicht nach
§ 174 Abs. 1 AO
zu seinen Gunsten geändert werden, da die doppelte Erfassung eines
Sachverhalts in einem inländischen und einem ausländischen
Steuerbescheid keine widerstreitende Steuerfestsetzung im Sinne sich
gegenseitig zwingend ausschließender Regelungen darstellt.
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