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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 4305/07 U

Gesetze: InsO § 4, InsO § 87, InsO § 178 Abs. 1, InsO § 178 Abs. 3, AO § 130 Abs. 1, AO § 251, ZPO § 580

Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Leitsatz

  1. Die Änderung einer widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellten Steuerforderung kann allein im Wege der Nichtigkeits- und Restitutionsklage gemäß § 4 InsO i. V. m. §§ 578 ff. ZPO herbeigeführt werden.

  2. Die Änderungsvorschriften der §§ 130 ff. AO oder der § 172 ff. AO sind nicht anwendbar, da die Eintragung der festgestellten Forderung nicht die Wirkung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheides nach § 251 Abs. 3 AO oder eines bestandskräftigen Steuerbescheides hat, sondern wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAD-48371

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